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Anwalt Sorgerecht Gelsenkirchen Kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt Yılmaz in Gelsenkirchen

Anwaltliche Unterstützung in Sorgerechtsverfahren

In § 1626 BGB wird die elterliche Sorge als Pflicht und Recht definiert, für ein minderjähriges Kind zu sorgen.

Das Sorgerecht setzt sich zusammen aus den Teilbereichen Personensorge, Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung.

Die Personensorge ist in den unten genannten Bereichen betroffen:

  • Erziehung
  • Pflege
  • Beaufsichtigung
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Unterbringungen, die mit Freiheitsentzug verbunden sind
  • Wahl der Ausbildung und des Berufes

In der Praxis sind das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, die Vertretung in Schul- und Ausbildungsangelegenheiten, das Recht zur Vertretung vor Behörden bei einem Sorgerechtsstreit meist regelungsbedürftige Bereiche.

Nach einer Trennung/Scheidung der Elternteile verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Die elterliche Sorge wird gemeinsam ausgeübt. Beantragt einer der Eheleute, dass ihm das alleinige Sorgerecht übertragen werden soll, so muss das Familiengericht darüber entscheiden, ob dem antragstellenden Elternteil das alleinige Sorgerecht zu übertragen ist oder es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge bleibt.

Wenn sich die sorgeberechtigten Eheleute bei Trennung und Scheidung nicht einigen können, bei welchem Elternteil das Kind künftig leben soll, so kann diese Frage gerichtlich durch das Familiengericht geklärt werden. Das Familiengericht überträgt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ebenso kann eine Entscheidung des Familiengerichts beantragt werden, wenn ein Elternteil dem Urlaubsaufenthalt des Kindes mit dem anderen Elternteil im Ausland nicht zustimmt.

Sollten Sie Fragen zum Sorgerecht haben oder möchten Sie einen Sorgerechtsantrag, einen Antrag auf Übertragung eines Teilbereichs der elterlichen Sorge bei dem zuständigen Familiengericht wünschen, übernimmt Rechtsanwalt Yılmaz in Gelsenkirchen gerne Ihre Vertretung in einem Verfahren vor dem Familiengericht.

Ebenso ist das Sorgerecht betroffen, wenn ein Elternteil bei einer Passbeantragung nicht mitwirkt, bei einer Kindergarten- und Schulanmeldung nicht mitwirkt. Ohne die Mitwirkung des anderen Elternteils wird bei bestehender gemeinsamer elterlicher Sorge ein Sorgerechtsverfahren erforderlich.

Rechtsanwalt Yılmaz in Gelsenkirchen übernimmt darüber hinaus im gesamten Familienrecht Ihre Beratung und Vertretung.

Die zu zahlenden Anwalts- und Gerichtskosten können — sofern die Voraussetzungen vorliegen — durch eine zu beantragende Verfahrenskostenhilfe übernommen werden. Bei der Stellung eines Verfahrenskostenhilfeantrags unterstützt Sie Rechtsanwalt Yılmaz gerne.