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Anwalt Bußgeld Gelsenkirchen Ihr Anwalt bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

Kompetente Hilfe bei Bußgeldern im Straßenverkehr

Bei einem Bußgeld bzw. einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr übernimmt der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Gelsenkirchen gerne Ihre Verteidigung.

Nur einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind:

  • Rotlichtverstoß („Fahren über Rot“)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • „Handy am Steuer“
  • Vorfahrtsverletzung
  • „Nicht angeschnallt“
  • Keinen genügenden Sicherheitsabstand eingehalten

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, dann sollten Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Gelsenkirchen aufsuchen. Gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird nicht innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch eingelegt, so ist das Bußgeldverfahren abgeschlossen. Selbst wenn Sie den vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben sollten, können Sie nachträglich gegen den Bußgeldbescheid nichts mehr einwenden und asu dem Bußgeldbescheid kann vollstreckt werden. Daher ist es ratsam, umgehend nach Erhalt des Bußgeldbescheides uns aufzusuchen und nicht erst kurz vor Ablauf. Da in den meisten Bußgeldsachen aus dem Straßenverkehr die zu erwartenden Anwaltskosten zumeist das Bußgeld aus dem Bußgeldbescheid um das Mehrfache überschreiten werden, ist es für Sie von großem Vorteil, wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht.  

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Gelsenkirchen verteidigt Sie gerne in Ihrem Bußgeldverfahren und klärt auch die Übernahmefähigkeit etwaiger Anwaltskosten sowie anfallender Gerichtskosten im Vorfeld mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Es ist ratsam und wirtschaftlich sinnvoll, über eine Rechtsschutzversicherung für das Verkehrsrecht zu verfügen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann Ihre Anwaltskosten und ggf. anfallenden Gerichtskosten übernehmen. Bei Strafsachen gibt es Besonderheiten, die im Einzelfall erläutert werden können. Eine Wartezeit gibt es in der Verkehrsrechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht, so dass Leistungen — sofern eine Eintrittspflicht im Übrigen besteht — sofort nach Beginn des Rechtsschutzversicherungsvertrags erbracht werden können.

Bei Fragen zu Ordnungswidrigkeiten aus dem Straßenverkehr können Sie sich gerne an den Anwalt Verkehrsrecht in Gelsenkirchen wenden, der Sie in Ihrem Bußgeldverfahren gerne verteidigt.